Blitzer-Apps: Verbot kommt in StVO
Blitzer-Apps auf dem Smartphone sind verboten. Sie sind bereits seit langer Zeit nicht rechtmäßig und werden bei Nutzung auch geahndet. Was in der Rechtsprechung schon seit Jahren Gang und Gäbe ist, soll jetzt auch seinen Weg in die Straßenverkehrs-Ordnung finden. Darauf hat sich nun der Bundesrat verständigt.
Verbot von Blitzer-Apps in Paragraph gießen
Dementsprechend wird die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mit dem Verbotshinweis ausgestattet. Der §23, Absatz 1c StVO (Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden)
“1Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. 2Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).”
wird um folgenden Satz ergänzt:
“Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.”
Ein Smartphone darf also weiterhin zur Navigation o.ä. genutzt werden, jedoch nicht zum Anzeigen von Blitzern. Eine ausführliche Begründung gibt es in Form eines PDFs direkt beim Bundesrat.
“Der mit der Verordnungsänderung beabsichtigte Vorstoß, künftig auch die Nutzung von technischen Geräten zu verbieten, die nicht ausdrücklich zur Anzeige oder zur Störung von Überwachungsmaßnahmen bestimmt sind, jedoch zu diesen Zwecken verwendet werden können, ist im Sinne einer effektiven Verkehrsüberwachung grundsätzlich positiv zu bewerten.
Laut der Verordnungsbegründung wären von der vorgeschlagenen Regelung künftig allerdings auch Navigationssysteme umfasst, die auf Verkehrsüberwachungsmaßnahmen hinweisen, selbst wenn die entsprechende Funktion deaktiviert wird. Darüber hinaus würde die vorgeschlagene Regelung ausweislich der Begründung der Verordnung auch Mobiltelefone, auf denen sogenannte Blitzer-Apps installiert sind, umfassen. Diese dürften vom Fahrzeugführer nicht mitgeführt werden.
Derart weitgehende Nutzungseinschränkungen erscheinen angesichts der weiten Verbreitung von Smartphones sowie auch zum Beispiel von Navigationsgeräten mit entsprechenden Funktionen unverhältnismäßig. Es wird daher vorgeschlagen, das vorgesehene Verbot auf die Nutzung der entsprechenden Gerätefunktionen (zum Beispiel entsprechende Smartphone-Applikationen) zu begrenzen.”
Blitzer-Warn-Apps: Mögliche Strafe
Wer bei der Nutzung der verbotenen Blitzer-Warn-Apps erwischt wird, muss mit einer Geldbuße in Höhe von 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.
Um solchen Strafen also zu entgehen, sollte sich einfach an die zulässige Höchstgeschwindigkeit gehalten werden. Dies schont Nerven und Geldbeutel! Radarfallen haben somit keine Chance.